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26a, 37, 44, 55b; IV. 1; V. 57b; VIII. 52b1. Diese Betrachtungen machten mich gegen die Aufnahme von Lesarten aus diesem Codex sehr zweifelhaft, und die der Ed. Calc. vom C bestätigte scheint mir an den meisten Stellen gegen die von Hrn P. aus B aufgenommene zurückgerufen werden zu müssen. Prüfen wir des Beispiels wegen die ersten.

I. 19a hat Hr P. svajanair aus B. Der Cod. C und Ed. Calc. haben ca dhanair. Letztere Lesart böte wörtlich folgende Übersetzung: Und der Schätze beraubt, nach dem durch Frau und Kinder Weggenommensein des Schatzes ging ich in den Wald, verstossen von meinen Blutsfreunden. Hr P. übersetzt seine Lesart: Derelictus a familia, uxore et filiis, ereptis mihi divitiis, silvam ingressus sum dolore affectus destitutusque ab amicis-et cognatis. Hiernach ist er also derelictus a familia, uxore et filiis und destitutus ab amicis et cognatis. An und für sich liesse sich nun zwar ein Unterschied zwischen Familie und Verwandten, selbst wenn die Frau und Kinder nicht mit zur Familie gerechnet werden sollen, denken; es müssten nämlich die Diener sein; allein bei einem Waisjas (Mann dritter Klasse) wäre diese Unterscheidung schon etwas gezwungen; dass aber hier svajanair, selbst wenn es die richtige Lesart wäre, nur Verwandter bezeichnen könnte, folglich tautolog mit âptabandhubhiḥ wäre, beweist die Correlativstelle in dem folgenden Slokas. In jenem nämlich beklagte er sich über diejenigen, welche ihm Böses gethan; in diesem sagt er: und doch könne 116 er sie nicht vergessen; | hier werden als solche aber nur aufgezählt: Familie (hier gerade svajanâs genannt), Frau und Kinder. Die Gesetze des Parallelismus fordern aber, dass im ersten Slokas nicht mehr als im zweiten erwähnt werden; dieses ist denn auch der Fall, wenn die bestrittene Lesart des B svajanair der des Cod. C und der Ed. Calc. Platz macht; alsdann entspräche svajanânâm im zweiten Sl., âptabandhubhiḥ im ersten. Ein andrer Grund, weswegen ich der aufgenommenen Lesart nicht beistimmen möchte, liegt darin, dass sich

1 Vielleicht sind hier auch worüber jedoch erst genauere Kenntniss dieses und der übrigen Puranen entscheiden könnte zwei verschiedene Recensionen, wie im Râmâyaṇa und selbst Mahâbhârata; aber selbst dann dürfte der Herausgeber nicht beide mischen.

der Waisja viel zu milde über seine Frau und Kinder ausgedrückt hätte. Diese haben ihn nicht blos verlassen, sondern aus verruchter Habgier seines Vermögens beraubt; hierauf liegt der Accent, und die von uns gebilligte Lesart drückt es mit der höchsten Emphase aus: Meines Vermögens und zwar durch Frau und Kinder meines Vermögens beraubt; die Wiederholung des Wortes dhanam sieht man ist hier von höchster Bedeutung. Wie die Lesart des B entstand, ist übrigens leicht zu enthüllen. Einerseits missfiel dem Verfertiger derselben die Wiederholung des Wortes dhanam in einem und demselben Verse; andererseits schien ihm der strengeren Correlative wegen das Wort svajanas wie im zweiten, so auch im ersten Sl. vorkommen zu müssen. Was die Übersetzung des âptabandhubhiḥ anlangt, so spricht gegen die des Hrn P. die Correlative; wären Freunde im ersten Sl. vorgekommen, so wären sie auch im zweiten erwähnt. Mir scheint dieses Compositum nicht Dvandva, sondern Karmadhâraya; âpyam in der Bedeutung von bandhu ist Spec. Rig-Vedae ed. Ros. p. XVI; so ist âptabandhu wol ein naher Verwandter, welches den svajanais eigengeschlechtigen sehr gut entspräche (vgl. auch Bopp zu Nal. 2. Ausg. V, 26a, N. 64).

Eine zweite Lesart der Art ist im dreissigsten Sl. Hr P. hat aus B gatarajyasya aufgenommen; Ed. Calc. u. C haben. mamarajyasya. Hr P. übersetzt seinem Texte gemäss so: studium est regni privato vel in omnes ejus partes, sapientis tam, quam inscii. In dieser Allgemeinheit umfasst dieser Gedanke sämmtliche Exkönige zugleich. Vgl. wir den folgenden Sl., wo vom Waisjas die Rede ist, und welcher beginnt: „Und auch dieser .... ist noch voller Liebe", so können wir dieselbe specielle Beziehung, welche hier herrscht, auch beim König zu erwarten berechtigt sein; hierauf weist auch das dem fraglichen Slokas Vorhergehende hin, nach Hrn P.'s Übersetzung explica mihi quod dolori sit meo animo. Übersetzen wir nun den Sl. nach der Calc. und C-Lesart, so wird diese Forderung vollständig befriedigt: studium est (mei) regni vel in omnes | etc., jetzt erst wird aber auch der Sinn der 117 Genitive jânato 'pi yathâ 'jñasya klar, welche nach Hrn P.'s Übersetzung völlig überflüssig wären; denn was würde das Bedeutendes heissen, sowol ein kluger als ein dummer Exkönig bekümmert sich um sein verlornes Reich? Wozu

der Zusatz? - Jetzt aber beziehen sie sich auf den König selbst, und werden höchst bedeutungsvoll: regni mihi studium est tam scienti quam nescienti, mit Wissen und wider Wissen stets muss ich an mein Reich denken. Dieser Beisatz erläutert das im vorigen Sl. vorkommende svacittayattatâm vinâ (sine propriae mentis capacitate), nach Hrn P. periphrastisch: ohne dass ich meiner Gedanken mächtig bin.

Eine dritte Stelle ist Sl. 34. bei Hrn P. nach B:

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vishayâç ca mahâbhâga yânti cai 'va prthak pṛthak. Cod. C weicht nur in sofern ab, dass er Singulare hat vishayas — yâti und evam; wörtlich übersetzt lautet es: und das Erkennbare (die Erkennbaren B)... geht (gehn B) und wahrlich u. s. w.; das eine und ist hier entschieden überflüssig; ca ist gleich dem lateinischen que; wer könnte aber sagen: sensibileque itque. Allein selbst hiervon abgesehn, welcher Zusammenhang ist in dem Ganzen? Zuerst sagt der Weise: Jedes Belebte hat Erkenntniss des Sinnlichen; dann folgt der fragliche Vers, von Hrn P. übersetzt: res sensibus obnoxiae accedunt etiam singulae singulae; dann folgt: Einiges Lebende ist blind bei Tage, anderes bei Nacht; anderes sieht eben so gut bei Tag wie bei Nacht. Welcher Zusammenhang zwischen diesem und dem erst vorhergehenden: Das Sinnliche kömmt einzeln. In dem letzten Theil des Satzes werden augenscheinlich die Verschiedenheiten des Erkenntnissvermögens bildlich dargestellt. Hieraus dürfen wir folgern, dass in dem bestrittenen vorhergehenden Satz etwas dem Ähnliches gesagt sei; auf dieses weist auch prthak hin, welches seorsim eigentlich bedeutet; eben so die beiden ca (que). Wenden wir uns nun zur Calcuttaer Lesart, so nähert sich diese jener Voraussetzung schon sehr; sie lautet: vishayaç cajâtiç ca. Hier ist das doppelte ca schon gerettet, und prthak in der Bedeutung diversae. Vgl. III, 13: et sensibile et genera sunt diversa; so wurde schon hier eine Verschiedenheit ausgedrückt, wie sie in dem folgenden Slokas ausgeführt wird. Was soll jedoch nun jâtiç bedeuten? Dieses wird sich aus einer schärferen Gegeneinanderstellung des Inhalts ergeben: der König hatte seine Rede mit den Worten geschlossen: woher kömmt es, dass ich 118 und der Waisjas, wir, die wir doch jñâninas 1 (erkennend) 1 Wir bemerken hierbei, dass des Hrn Vfs. Übersetzung durch prudentes völlig unrichtig ist.

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Menschen sind, hierin der moha (Verwirrung, Irrthum) so sehr verfallen sind, als wären wir vivekândhâs (blind im Erkennen, erkenntnisslos, Thiere); darauf antwortet denn der Weise: Die Erkenntniss an und für sich gehört allem Lebendigen also Menschen sowohl als Thieren; hierdurch wird also der König vor der moha nicht geschützt; denn sonst müssten es ja auch die Thiere sein. Dann folgt der bestrittene Vers, welcher den Unterschied angibt. Verschieden aber sind nur die Dinge, die erkannt werden, und die genera (augenscheinlich animantium jantoḥ), welche erkennen.

Mir fiel zuerst ein, ob nicht vielleicht die sehr leichte Verwechslung von j und jñ vorgekommen sein, und jñâtiḥ ursprünglich gestanden haben möchte, welches in der Bedeutung von Tv-ots genommen, den Sinn gäbe: unterschieden aber ist das Erkennbare und die Erkenntniss, nämlich bei der gesammten organischen Welt (jantuḥ).

So viel vom Verhältniss des Cod. B zu Cod. C und Ed. Calc. Mögen diese Fälle, die ich leicht gar sehr vermehren könnte, den Hrn Verf. vermögen, bei einer folgenden Ausgabe die Lesarten dieses Codex einer genaueren Revision zu unterwerfen. Um jedoch mit diplomatischer Sicherheit entscheiden zu können, sind noch Collationen mit andern Hdss. nothwendig.

Indem wir uns nun von der Kritik zu den Mitteln wenden, welche der Hr Herausgeber angewandt hat, um das Verständniss zu erleichtern, bemerken wir zuerst, dass er mit höchster Sorgsamkeit die Wörter nach den Grundsätzen abgetheilt hat, wie sie Bopp in seiner zweiten Ausgabe der Grammatik aufgestellt. Seit der Zeit ist dieser wieder einen Schritt weiter gegangen, indem er den Anusvâra am Ende der Wörter stets in seinen eigentlichen Nasal verwandelte, ein Schritt, welcher, so consequent er aus dem Ganzen folgt, doch für den Anfänger manche Schwierigkeiten mit sich führen wird.

Das zweite dieser Mittel ist eine Übersetzung. Gerne erkennen wir die Schwierigkeiten an, mit welchen der Hr Verf. als erster Bearbeiter zu kämpfen hatte; doch müssen wir gestehen, hier hätten wir etwas mehr Sorgfalt gewünscht. Es sei uns erlaubt, einige Stellen hervorzuheben; die von uns früher übersetzten oder berührten übergehen wir hier natürlich.

I, 36. Percipiunt homines veritatem: satyam ist hier adverbium und heisst revera; in der That, die Menschen 119 ha- ben Erkenntniss; kein Wunder; haben sie doch alle Thiere". S. oben Bem. zu I, 34.

I, 48 utpanne 'ti tadâ loke sâ nityâ 'py abhidhîyate

hat Hr P. übersetzt: exorta sic tunc in mundo illa aeterna etiam consideratur. Dies gibt gerade den umgekehrten Sinn: api dem Worte, wozu es gehört, nachgesetzt, ist so viel wie quamvis; wie sich sogleich an einem noch schöneren Beispiel zeigen wird: die Stelle heisst demnach: Obgleich sie ewig ist (was schon im 47. Sl. gesagt), so wird sie doch so in der Welt entstanden (zu sein) (sich manifestirt zu haben) erzählt; ewig wird sie nicht gedacht, sondern ist sie; der Mythus aber, sagt der Weise, lässt sie so in die Welt eintreten.

I, 47a. jaganmûrtiḥ ist ein Compositum Bahuvrîhi: mundi formam habens. Hr P. hat übersetzt: aeterna illa est mundi forma; das kann der Weise nicht sagen, die Weltform ist nicht ewig, sondern Devî die Weltform habende.

I, 62a übersetzt der Hr Verf.: formosa, formosissima; der Text hat saumya, saumyatarâ, also formosa, formosior; dieses gibt keinen Sinn, da dem Comparativ das mit ihm verglichene fehlt; ich lese saumyasaumyatarâ formosis formosior; alsdann ist in dem ganzen Sl. eine schöne Steigerung; in 62 muss es statt alta altorum, summa tu certe summorum domina heissen alta, altorum altissima, tu revera altissima domina.

I, 74 ist eine schwierige Stelle. Die Übersetzung, welche Hr P. davon gab, überging schon Hr Bopp als nicht genügend, und versuchte eine andre Erklärung. Prüfen wir diese!

Nachdem Wischnus aus seinem Schlafe erwacht, und im Begriffe ist, die beiden Asuren zu tödten, bitten ihn diese um eine Gunst; er erwiedert ihnen:

bhavetâm adya me tushṭau mama vadhyâv ubhâv api

kim anyena varenâ 'tra etâvad dhi vṛtam mayâ.

Hr Bopp übersetzt diese Verse (in den Anmerkk. zur zweiten Ausg. des Nalas S. 206): Si estis nunc mecum contenti, a me occidendi ambo estis (i. e. sit mihi gratia vestra facultas vos ambos occidendi) quid mihi alia gratia heic opus est; hoc enim a me electum est. Die eingeklammerten Worte würden auf deutsch ungefähr heissen: Mit Ihrer Erlaubniss werde ich Sie totschlagen. So kann der höchste Gott der

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