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das a privativum und das Präfix ni ausser çitaḥ enthält, getheilt wird), nämlich anisçitaḥ“". Er meint also, dass durch den Zusatz pratishedha hinlänglich angedeutet sei, dass nur das negirende a in einer Composition nicht abgetrennt werde, wohl aber etwaige andre Compositionsglieder, welche sich in demselben Wort befinden. Diese Interpretation ist schwerlich richtig. Aber wenn man den Instrumental, anstatt saha „mit“ dabei zu suppliren, in seiner eigentlichen Bedeutung versteht und übersetzt, so erhält man die Regel in ganz richtiger Fassung, nämlich „durch ein negirendes a (oder an) findet keine Composition strennung statt", das heisst dieses veranlasst keine solche". Damit sind denn einerseits die Fälle, wo noch ein andres Compositionsglied im Worte enthalten ist, ausgeschlossen, andrerseits zugleich bestimmt, dass in ihnen die Zerlegung nicht hinter dem a privativum, sondern hinter einem andern Compositionsglied - den übrigen Regeln gemäss statt findet.

Zu 5, 33 hat Herr Weber unzweifelhaft gegen den Schol. in Bezug auf die Interpretation dieser Regel Recht. 1633 Aber der Aenderung, welche er | vorschlägt, bedarf es nicht; animdhau ist Nominativ wie in 32. Ich übersetze: „an und imdh (erleiden keine Zerlegung, jenes) durch pra und (dieses durch) agni, wenn die Vokale zu einem verschmelzen".

S. 186 zu 3, 36 ist 29 (statt 20) zu lesen; S. 215 Z. 10 parasasthanaḥ; S. 223 in 4, 30 fehlt tâ hinter eteshu; S. 301, Z. 11 1. avyavahitam.

Hr Weber hat, wie ich für die Besitzer seiner Ausgabe der Vâjasaneyi-Samhitâ bemerken will, diese Gelegenheit benutzt, Einzelnes in jener zu verbessern.

Die andern Aufsätze dieser beiden Hefte sind von geringerer Wichtigkeit, und ich begnüge mich daher zumal da ich schon einen so bedeutenden Raum für diese Anzeige in Anspruch genommen habe sie nur zu nennen. S. 1—8 bringt einen Aufsatz von Aufrecht: „Die Sage von Apâlâ“. S. 9-64 von Whitney Alphabetisches Verzeichniss der Versanfänge der Atharva-Samhitâ. S. 171-176 von Aufrecht „Die Handschriften der Praudhamanoramâ (eines grammatischen Werkes) in der Bodleyanischen Bibliothek". S. 331 - 336 enthaltenen „Correspondenzen“ und „Berichtigungen und Zusätze".

XI.

Paris. Imprimé par autorisation de l'Empereur à l'Imprimerie impériale. MDCCCLIII. Histoire de la vie de HiouenThsang et de ses voyages dans l'Inde, depuis l'an 629 jusqu'en 645, par Hoeï-Li et Yen-Thsong; suivie de documents et d'éclaircissements géographiques tirés de la relation originale de Hiouen-Th sang; traduite du Chinois par Stanislas Julien, Membre de l'Institut de France, des sociétés asiatiques de Paris et de Londres; Correspondant des académies de Berlin et de Saint-Pétersbourg; Professeur au Collège de France et Conservateur-adjoint à la Bibliothèque impériale; Membre de la Légion d'honneur; Chevalier de l'ordre impérial et royal de Saint Stanislas de 2de classe, etc. etc. LXXXIV u. 472 S. in Octav.

Götting. gel. Anzeigen, 1855, St. 1–4, S. 1.

Seitdem die Religion des Buddha sich in China einen festen Sitz erworben hatte, fanden sich daselbst von Zeit zu Zeit hervorragende Bekenner | derselben, welche von Andacht, 2 religiösem oder theologischem Eifer getrieben, nach den Ländern wallfahrteten, wo der Stifter ihres Glaubens gewandelt hatte, theils um die Stätten, die er betreten, auf denen er Wunder verrichtet, und die der Glaube geheiligt und durch mannigfache religiöse Werke ausgezeichnet hatte, zu verehren, theils um die Glaubenslehren an der Quelle in den indischen Klöstern und unter Anleitung indischer Buddhisten reiner und tiefer zu erkennen, und die sie betreffenden Schriften so wie andre Heiligthümer in ihre Heimat zurückzubringen. Was die bedeutendsten dieser Pilger betrifft, so wurden ihre Reisen und das Wichtigste von dem, was sie auf ihnen über die durchwanderten und besuchten Länder gesammelt und erfahren hatten, theils von ihnen selbst, theils von Andern nach ihren Mittheilungen mehr oder minder ausführlich verzeichnet und in besondern Reisewerken dargestellt. Leider sind sämmtliche hierher gehörige Werke den Sinologen Europas noch nicht bekannt; manche mögen auch in China selbst verloren sein. Unter diese Kategorie fallen insbesondre zwei Werke, deren eines das älteste aller bisher bekannten, das andere das ausführlichste sein würde und deren Verlust, wenn sie

sich wirklich nicht mehr auffinden lassen sollten, aufs tiefste zu beklagen sein würde. Jenes „Die Beschreibung der westlichen Länder" rührt von Chi-tao-an her, welcher schon 316 unsrer Zeitrechnung das buddhistische Mönchsthum erwählte, das andre wurde im Jahre 666 auf Staatskosten herausgegeben, mit einer Einleitung des Kaisers, und enthält die „Beschreibung der westlichen Länder" in 60 Büchern mit 40 Büchern Karten und Zeichnungen, redigirt von officiellen Schriftstellern 3 nach den Memoiren der | berühmtesten geistlichen sowohl als weltlichen Reisenden.

Den europäischen Sinologen zugänglich sind bis jetzt sechs hieher gehörige Werke, deren ältestes (Foe koue ki), schon durch Abel-Rémusat, Klaproth und Landresse übersetzt und bearbeitet (vgl. diese Anzeigen 1840. St. 178. S. 1769 ff.), von dem Geistlichen Fa-Hien herrührt, welcher seine Reise nach Indien im Jahre 399 antrat. Das 2te (ebenfalls schon und zwar durch unsern Landsmann den bekannten Sinologen und Geschichtsforscher Neumann bekannt gemacht) beschreibt die Reise zweier Pilger, welche 518 von dem Kaiser nach Indien gesandt wurden, um heilige Bücher und Reliquien zu sammeln. Das 3te und 4te betrifft den Reisenden, dessen Lebensbeschreibung das anzuzeigende Werk mittheilt: das 3te ist nämlich das von Hiouen- Thsang selbst verfasste Reisewerk, bestehend aus 12 Büchern (585 Seiten in 4to), welches 138 Königreiche beschreibt, von denen er 110 selbst besuchte und 28 nach Erkundigungen, die er sorglich eingezogen hatte, schildert; das 4te ist die im vorliegenden Werk theils übersetzte, theils auszugsweise publicirte Lebensbeschreibung jenes Reisenden, von der wir sogleich eingehender sprechen werden. Das 5te hieher gehörige Werk gibt die Geschichte und Reisen von 56 Geistlichen, welche nach Indien wallfahrteten, um das Gesetz zu suchen" und ist 730 redigirt; es bildet nur zwei Bücher (68 Seiten in 4to). Das 6te endlich ist die Reise des Khi-nie, welcher 964 an der Spitze von 300 Geistlichen nach Indien gesandt wurde und 974 zurückkehrte.

Von diesen sechs Werken ist wie an Umfang so auch an 4 Werth das bedeutendste das unter | Nr. 3 erwähnte von HiouenThsang. Dieser brachte 16 Jahre von 629 bis 645 auf seiner Reise zu und seine Mittheilungen über die von ihm geschilderten Länder bilden grösstentheils fast die einzige und eine.

überaus ehrenwerthe Quelle für die Kenntniss der damaligen Zustände von Indien und den zwischen ihm und China gelegnen Ländern. Seine hohe Bedeutung ist auch schon von den Übersetzern von Fa-Hien's Reise erkannt, obgleich ihnen nur Auszüge aus seinem Reise werk zu Gebote standen, und Abel Rémusat ging schon mit dem Gedanken um, es der europäischen Wissenschaft zugänglich zu machen. Allein nach Hrn Julien's Versicherung stand demselben das Original nicht zu Gebot. Erst ihm gelang es 1838, zwei Jahre nach Herausgabe des Foe koue ki, in den Besitz eines Exemplars von Hiouen-Thsang's Reisewerk zu kommen und der in die Augen springende hohe Werth desselben bestimmte ihn, schon 1839 eine Übersetzung desselben zu beginnen. Allein die grossen Schwierigkeiten, welche zu überwinden waren, wenn die Bearbeitung für europäische Wissenschaft wahrhaft fruchtbringend werden sollte deren eine, nämlich die Enträthselung der durch die chinesische Transscription sehr unkenntlich gewordenen fremden Wörter und Eigennaman wir weiterhin hervorheben werden machten bedeutende und umfangreiche Vorstudien nothwendig vor andern eine Erwerbung des Sanskrit, vor dessen von so Vielen, denen die Nothwendigkeit, diese Sprache zu erlernen, vielleicht noch viel näher läge, gescheuten Schwierigkeiten Hr Julien nicht zurückschreckte, was ihm zu eben so grossem Ruhm gereicht, als es bei seinen weitern Arbeiten schon Förderung brachte und noch in Zukunft unzweifelhaft bringen wird. Hierdurch wurde die 5 Fortsetzung der Bearbeitung dieses Reisewerks unterbrochen und als sich Hr Julien hinlänglich vorbereitet fühlte sie von neuem in Angriff zu nehmen, führte ihm ein wir wollen. nicht entscheiden ob glücklicher oder unglücklicher Zufall das oben unter Nr. 4 erwähnte Werk in die Hände „Die Geschichte des Lebens und der Reisen von HiouenThsang von Hoeï-Li und Yen-Thsong". Das Publicum hat nicht das Recht einem Schriftsteller vorzuschreiben, in welcher Folge er seine Studien veröffentlichen soll; ein so ausgezeichnetes und so höchst verdienstvolles Werk, wie das vorliegende, sind wir verpflichtet mit der höchsten Dankbarkeit aufzunehmen, wenn gleich es die Herausgabe des unendlich bedeutenderen von Hiouen-Thsang selbst herrührenden Reisewerks, welches schon Jahrelang mit grösster Spannung

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von der gelehrten Welt erwartet wird, noch mehr verzögert haben sollte; aber wir nehmen Act von dem Versprechen des Hrn Julien das eigentliche Originalwerk in der Bearbeitung vorzuführen, zu welcher er sich so glänzend vorbereitet hat, und bitten ihn dringend die Veröffentlichung derselben nicht länger zu verzögern, als unumgänglich nothwendig ist. Wir fühlen uns um so mehr verpflichtet, dies auszusprechen, als S. LXXIX eine neue Hinausschiebung des mit so grosser Ungeduld erwarteten Werkes in Aussicht gestellt wird. Hr Julien kündigt nämlich einen 2ten Theil des vorliegenden Buches an, in welchem er von den oben erwähnten chinesischen Schriften die 5te und 6te bekannt machen und zugleich eine neue Übersetzung der ersten und zweiten geben will. Ausserdem soll er eine detaillirte Analyse des so ersehnten Reisewerks mit einer Übersetzung der in diesem enthaltenen Beschreibung 6 des für die Ge- schichte und das religiöse Leben des Buddhismus so überaus wichtigen indischen Reiches von Magadha bringen und zugleich alle bibliographischen Nachweisungen über die im vorliegenden Buch erwähnten buddhistischen Werke, so wie eine dem Chinesischen entlehnte Chronologie vom Stifter des Buddhismus an bis zu dem Tod des bedeutendsten der chinesischen Wallfahrer Hiouen-Thsang (664) mit kurzen biographischen Notizen über alle darin erwähnten hervorragenden Geistlichen und das Leben der 24 Patriarchen, welche einer dem andern das Gesetz überliefert haben. Den Schluss sollen zwei Indices bilden, ein chinesisch-sanskritischer und ein sanskritisch-chinesischer, zwei sehr alte chinesische Charten und eine von Vivien de St. Martin besonders zum Verständniss von Hiouen-Thsang's Reisen entworfene. Wir sind weit entfernt den hohen Werth dieser uns in Aussicht gestellten Arbeiten, zumal von der Hand eines so gründlichen Mannes wie Julien, zu verkennen, allein ob nicht selbst dennoch eine vollständige Übersetzung des Original-Reisewerks den Vorrang vor ihnen verdiene, möchten wir am liebsten der Erwägung des berühmten Sinologen selbst anheimstellen.

Der Verf. der vorliegenden Lebensbeschreibung war einer von den Chinesen, welche durch Decret des Kaisers von China dem erwähnten Reisenden Hiouen-Thsang nach seiner Rückkehr beigegeben wurden, um ihn bei der Übersetzung der von ihm mitgebrachten Sanskrit -Werke in's Chinesische zu unter

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