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88, 2 ist von Sây. für Accusativ von, welches er von Wz. ableitet, in der Bed. „Preisender, Opfrer" genommen. 1576 Langlois und Wilson | sehn darin den Accusativ des Pronomen interrogativum; es ist aber die Partikel der Ungewissheit (eig. Fragwort) = griech. xev und ursprünglich gen. ntr. des Pronomen interrogativum, vielfach unserm "wohl" entsprechend.

1577

94, 15 ist der Zusammenhang von Sây. verkannt und daher Mehreres supplirt, nämlich zu yasmai sarvatâtâ (wem du Schuldlosigkeit u. s. w. spendest") die Worte „der ist gesegnet"; eben dieselben zu yam-codayâsi; zu prajâvatâ syâma: „wir die Lobenden mögen versehen (sein)", wobei zugleich das accentuirte te mit dem accentlosen verwechselt wird. Hr Wilson hat die beiden ersten Supplirungen aufgenommen, aber die dritte theilweis nicht und sonderbarer Weise durch „may he be" übersetzt; der Fehler bezüglich

ist natürlich auch in seine Übersetzung gedrungen. Hr Langlois an und für sich ist klar, aber der indische Text lässt sich nur stückweis in ihm erkennen und ist ganz untereinander geworfen. Nach meiner Ansicht entspricht das Demonstrativ im Plural den beiden Singularcasus des Relativs. Die Anakoluthie scheint mir hier sogar sehr sinnvoll. Das Verallgemeinernde liegt im Conjunctiv (dadâças codayâsi). Das Relativ im Plural würde zu zwingend gewesen sein. Ich übertrage:

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Wem du Sündenlosigkeit spenden magst etc., wen du mit glücklicher Stärke führen (eig. treiben) magst, mit sprossenreicher Gabe diese seien wir". Diese Wendung scheint mir so aufzufassen: „wenn du irgend wen mit den angeführten Gaben begnadigen willst, so lass uns diese sein". |

Bezüglich der Correlation des Singular und Plural an unsrer Stelle lässt sich fast ganz der Anfang des Prolog zu Terenz' Eunuchen vergleichen: Si quisquam est, qui placere se studeat bonis in his poëta hic nomen profitetur suum.

95, 1 nimmt die indische Interpretation an, dass Tag und Nacht, jeder, einen Sohn gebäre. Dies ist sicher irrig. Der Sinn dieser Stelle ist wesentlich derselbe mit 96, 5: Nacht und Morgen säugen, eine hinter der andern (nacheinander) einen (denselben) Knaben (das Feuer) auf. für Let (Conjunctiv)

97, 1 hat Sâyana gegen Accent

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genommen, während es Partcp Präs. ist; sicherlich irrig zieht er es zu „Kummer fühlen". Wilson übersetzt danach jedoch nicht ganz Sây. folgend "may our sin, Agni, be 1578 repented of; mnnifest riches to us; may our sin be repented of". Langlois ähnlich: „Que notre faute soit effacée, ô Agni! purifie notre fortune. Que notre faute soit effacée". Ich glaube übertragen zu dürfen: „Wegleuchtend (d. h. durch dein Leuchten als Opferflamme entfernend) Schuld, of Agni, leuchte Reichthum herbei (= bringe durch Dein Leuchten u. s. w. herbei); wegleuchtend unsre Schuld".

Beiden Übersetzungen wünschen wir in den Kreisen, für welche sie bestimmt sind, eifrige Benutzung, wobei jedoch zu berücksichtigen sein möchte, dass sie mehr im Allgemeinen als im Einzelnen für eine Übertragung der Vedenhymnen gelten

dürfen.

VIII.
Berichtigung.

Zeitschr. d. deutschen morgenländ. Gesellschaft, 1853, VII. 411.

In Gildemeister's Bibliothecae sanskritae specimen S. 188 findet sich im Verzeichniss derjenigen Inder, welche sich in unsern Tagen um Herausgabe oder Erklärung von Sanskrit-Werken verdient gemacht haben, auch Mallâța angeführt; in der Note wird dazu bemerkt, dass der Name wohl eher Lâța sei und denselben Menschen bezeichne, welcher an einer andern Stelle Vara lâța heisse. Mallâța oder vielmehr Crîmal Lâța wird auf den Titeln der Calcuttaer Ausgaben des Kirâtârjunîya (Gildem. 231), des Mânavadharma|çâstra (427), des Vîramitrodaya (463) und der Dattakamîmâmsâ 412 (495) und vara lâța auf dem des Dâya-bhâga (490) als derjenige genannt, auf dessen Befehl oder Willen der Druck veranstaltet ist; an der ersten Stelle hat er den unmittelbar folgenden Beisatz nṛpa, an der zweiten padânkita-nṛpati, an der dritten mahâdhirâja-nṛpati, an der vierten narendra, an der fünften nṛpa. Da Hr Gildemeister S. 63 ausdrücklich auffordert: „Quis autem fuerit Mallâțas ille, cujus jussu editio facta est, ab aliis edoceri cupio" und ich mich nicht erinnere, dass jemand dieser Aufforderung entsprochen, so erlaube ich mir zu bemerken, dass es niemand anders ist, als

der englische Gouverneur von Indien, der als Lâța, womit das englische Lord transcribirt (tr) ist, und „König“ u. s. w., womit Governor übersetzt ist, also als Lord Governor bezeichnet ist; vara, welches die englischen Lexica durch best, excellent übersetzen, scheint den Titel His Excellency ausdrücken zu sollen; Lâṭapadânkita-nṛpati heisst „der mit dem Worte Lord bezeichnete König" (Gouverneur).

IX.

Berlin. Ferdinand Dümmlers Buchhandlung 1851. Indische Studien. Beiträge für die Kunde des indischen Alterthums. Im Vereine mit mehreren Gelehrten herausgegeben von Dr. Albrecht Weber, Docenten des Sanskrit an der Universität zu Berlin, Mitgliede der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, correspondirendem Mitgliede der American Oriental Society. Mit Unterstützung der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Zweiter Band. 1stes Heft S. 1-160; 2tes Heft S. 161-320. In Octav.

Götting. gel. Anzeigen, 1852, St. 12-14, S. 113.

Auch in diesem Bande führt der unermüdliche und kenntnissreiche Herausgeber höchst beachtenswerthe Aufsätze

Zunächst wird von ihm selbst die Analyse der in Anquetil du Perron's Übersetzung enthaltenen Upanishad's in derselben Weise wie im früheren Bande fortgesetzt, indem dieselben grösstentheils mit Benutzung der Originale und dazu gehöriger Commentare theils in Übersetzung, theils im Auszug 114 und mit Erläute- rungen und Bemerkungen begleitet mitgetheilt werden. Und zwar folgen (vgl. GgA. 1851, St. 75, S. 748) Nr. 15, Dhyânavindu, 25 Verse; Inhalt und sprachliche Mängel deuten auf eine späte Abfassung; übersetzt. S. 2 scheint mir saçabdam câkshare kshîne (nachdem die Sylbe sammt dem Laute untergegangen ist u. s. w.) nicht corrigirt werden zu müssen; vergl. S. 62. Vs 16 tasmin kshîne. Nr. 16, Mahâ, 1 Kapitel, übersetzt; Verherrlichung des Nârâyaṇa. Nr. 17, Atmaprabodha, 1 Kapitel, Inhalt wie in 16. Nr. 18, Kaivalya, 1 Kapitel in 23 Versen; sivaïtisch, im Ausdruck alterthümlich,

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übersetzt. — Nr. 19, Çatarudriyam, 11 Kapitel. Daran knüpft der Verf. einleitende Bemerkungen über die Entstehung des Çiva aus Agni. Der Text dieser Upanishad ist in den letzterschienenen Heften des vom Hrn Verf. herausgegebenen weissen Yajurveda in der Mâdhyandina - Recension mit den Varianten der Kanva erschienen; hier gibt er noch die Abweichungen an, welche sich in der Taittirîya- und Kâṭhaka - Recension dieser Verse finden; zugleich eine Übersetzung mit vielen Bemerkungen. Interessant waren mir die Taittirîya-Varianten für âtatâyin, sṛkâyin, dhanvâyin S. 28, nämlich âtatâvin, sṛkâvín, dhanvâvin, wodurch mir diese und ähnliche Wörter erst erklärt werden zu können scheinen. Ich nehme nämlich die letzteren als die organischeren Formen an, aus welchen jene durch Übergang von v in y, welchen ich schon in iyat kiyat im Verhältniss zu den vedischen îvat kivat erkannt hatte 1, entstanden sind, âtatâvin dhanvâvin sind also âtata + vin dhanva(n) + vin; die Dehnung von auslauten- dem a vor vin 115 ist vorherrschend, vgl. âmayâvín, ubhayâvín u. aa. und (dhanvâvin analog) marmâvin (von marman) in meiner SanskritGrammatik § 563, XII, 3); es heisst also wörtlich mit dem gespannten (Bogen) versehn" wie es auch die eine Erklärung nimmt (S. 34 †††: âtatena dhanushâ tadvate, matvarthîyo viniḥ; vin in der Bed. von matu), mit y für v: âtatâyin, welches im gewöhnlichen Sskrit die allgemeine Bed. „verbrecherisch" angenommen hat. Die Erklärung des yin aus yâ durch in, bei Mahîdhara, hat nur ein zweifelhaftes Analogon in parameshṭhin. Wie neben Suffix mat = vat in iyat kiyat yat tritt, neben Suff. maya vaya (in caturvaya) — yaya (in hiranyaya), so tritt nun auch neben min (entstanden aus mant mat in svâ-min (mit gedehntem a, wie noch oben vor vin) vâgmin) vin und yin. Hieher gehören auch die S. 28 einem Mscpt der Taittirîya entnommenen auf yin, welche mir im Übrigen nicht ganz klar sind. Die fast unmittelbar folgende Variante der Taitt.-Sanh. ahantyâya für die Lesart des Kâṭh. ahantvâya (YV. 16, 18 hat ganz differirend áhantyai) drängt mit Gewalt zu der Frage, ob nicht auch hier das y bloss phonetischer Vertreter von organischem v sei. Denn zunächst ist tva bekanntlich das

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1 Vgl. auch manâyî neben manâvî und nur pûtakratâyî von Themen auf nu, tu in meiner Sskr. Gramm. § 701.

vedische Suffix des Ptcp Fut. Pass. (meine Sskr. G. § 902. 904). Daran knüpft sich, mit dem so häufigen Übergang von va in u wohl unzweifelhaft das Thema des Infinitivs tu (im gewöhnlichen Sanskr. tum, ved. tave tavai tos, meine Skr. Gr. § 919), wahrscheinlich auch trotz der verschiednen Behandlung des Thema das gerundivische tva, ved. tvânam (aus tvan) tvi tvinam, sammt dem secundären Abstractsuffix ved. tvana, tvan, gewöhnlich tva (a. a. O. § 609); an das infinitivische tu 116 schliesst sich das gewöhnliche Ptcp Fut. Pass. tavya (durch ya nach den Regeln der secundären Nominal- Suffixe a. a. O. § 585, II). Nun erscheint zwar auch tya als Ptcp Fut. Pass. aber nur hinter kurzen Vokalen statt ya. Es wäre demnach ein hatya denkbar (obgleich gegen die Regeln der gewöhnlichen Sprache, welche von han nur ghâtya oder badhya bildet), aber hantya von diesem Gesichtspunkt aus gegen alle bisher bekannten Analogieen. Allein wenn man sich dazu neigt ahantya in diesem Fall für einen bloss phonetischen Vertreter von ahantva zu nehmen, so erhebt sich sogleich die viel umfassendere Frage, ob denn nicht überhaupt das ya des Ptc. Fut. Pass. sowohl als des Gerundium aus dem va in den entsprechenden Formen tva tvâ entstanden sei. In beiden Fällen wird die Frage durch die Form tya um so näher gerückt; denn es lässt sich nichts weniger als mit Sicherheit behaupten, ob dieses t in Folge des vorhergehenden kurzen Vokals entstanden oder vielmehr bewahrt sei; so wenig als dies bezüglich der kvip-Formen geschehen kann; hier macht sogar die Erscheinung des t in den verwandten Sprachen (z. B áva-xt für áva(?)-xtit, ped-it, von xt = sskr. kshi, „herrschen" und i „gehn“) die rein phonetische Entstehung desselben höchst unwahrscheinlich, wobei ich jedoch nicht bergen will, dass der Mangel des t in dem primären Suff. van in den verwandten Sprachen (z. B. πíшν pîvan), bei welchem im Sskr. ebenfalls in einigen Fällen (kvanip) tvan hinter kurzen Vokalen erscheint, die Einbusse des t, wenn es begrifflich, oder die Einschiebung desselben, wenn phonetisch, als eine sehr alte, der Sprach-Trennung unseres Sprachstammes vorhergegangene, Erscheinung erweisen würde. Diese hätte nun an und für 117 sich gar nichts Auffallendes; denn es gibt eine Menge von Fällen, in denen die organische Form schon vor der Trennung durch phonetische Einflüsse umgewandelt ist und die Um

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