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cuiusdam Comoedia, id est, octo millia nummum, das macht nach doch für wen sollt' ichs wohl in Deutschland be=

unserm Gelde

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rechnen?

Erstes Bruchst ü cf.

Ueber Eigenthum an Geisteswerken.

Man mache gleich Anfangs einen Unterschied zwischen Eigenthum und Benutzung des Eigenthums.

*

Ich kann hundert Dinge mein Eigenthum nennen, in so fern ich von ihnen darthun kann, daß sie ohne mich entweder gar nicht, oder doch nicht solcher Gestalt vorhanden seyn würden: aber folgt daraus, daß ich sie deswegen ausschließungsweise zu nußen befugt bin?

*

Um befugt zu seyn, etwas ausschliessungsweise zu benutzen, muß es erst möglich seyn, daß ich es so benutzen kann.

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Sobald ich dieses Können nicht in meiner Gewalt habe, ist es ohumächtiger Eigennut, wenn ich andre von der Mitbenutzung durch ein bloßes: aber es wäre doch besser, wenn ich allein bei der Schüssel bliebe! abzuschrecken denke

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*

Daß dem Verleger anf das Buch, welches er mit Genehmhaltung des Verfassers drucken läßt, ein Eigenthum zustehe, halte ich für unerwiesen.

Wenigstens kann das Eigenthum des Verlegers nicht größer, und von keiner andern Natur seyn, als das Eigenthum des Verfassers war.

*

Das Eigenthum des Verfassers aber, wenn die Nugung mit inbegriffen wird, ist so gut, als keines.

Denn man kann nichts sein Eigenthum nennen, in dessen Besitz man sich nicht zu seßen und zu erhalten im Stande ist.

Nun ist aus der Erfahrung klar, daß kein Verfasser, wenn er einmahl mit seinem Werke zum Vorschein gekommen, wenn er einmahl eine oder mehrere Copieen davon machen lassen, im Stande ist, zu verhindern, daß nicht auch wider seinen Willen Copieen davon genommen werden Folglich

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Zweites Bruchstück.
Nachdruck.

Daß der Nachdruck unbillig sey, daß der Nachdrucker sich schämen. sollte, zu erndten, wo er nicht gefäet hat, und der faulen Hummel gleich über den Honig der fleißigen Bienen herzufallen: wer leugnet das? Aber was hilft das, dem Nachdruck zu steuern?

Freilich, wenn Deutschland unter Einem Herrn stünde, welcher der natürlichen Billigkeit durch positive Gesetze zu Hülfe kommen könnte und wollte!

Aber bei dieser Verbindung unter Deutschlands Provinzen, da die menschlichsten das Principium haben, des baaren Geldes so wenig als möglich aus ihren Grenzen zu lassen: wer wird ihren Finanzräthen begreiflich machen, daß man allein den Buchhandel unter dieses Principium nicht ziehen müßte?

Sie sagen: Wenn ein populärer Gellert so allgemein gelesen wird: was für ein Recht giebt das seinem Sächsischen Verleger, die Brandenburgischen und Desterreichischen Staaten in Contribution zu setzen?

Als der Sächsische Verleger seinem Verfasser einen traurigen Ducaten für den Bogen bezahlte: konnte er sich da wohl vorstellen, damit eine so wichtige Kur erkauft zu haben? Warum sollen seinen unerwarteten Wucher nicht Mehrere theilen?

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Der Schriftsteller läßt auf seine Unkosten drucken; aber die Sub

scription geht lediglich durch die Hände der Buchhändler.

§. 3.

Der Schriftsteller thut förmlich Verzicht, durch seine Freunde, die keine Buchhändler sind, Subscribenten sammeln zu lassen. Es wäre denn an Dertern, die kein deutscher Buchhändler wohl ablangen kann, oder wo sich etwa Buchhändler fänden, die aus bloßem Neide, weil sie nicht alles haben sollten, lieber gar nichts möchten.

§. 4.

Aber wie viele werden deren seyn, sobald der Vortheil, den sie von Einsammlung der Subscribenten haben, nicht beträchtlicher ist, als er bisher gewesen. Und das soll er seyn.

§. 5..

Man theile also den Preis, den das Buch haben soll (von dessen Billigkeit weiter unten) in drey Theile. Ein Drittheil für den Druck, ein Drittheil für den Verfasser, und ein Drittheil für den Buchhändler, bei dem die Liebhaber unterzeichnen.

§. 6.

Das Drittheil für den Druck ist so reichlich gerechnet, daß das Buch mit aller typographischen wo nicht Pracht, doch Sauberkeit erscheinen kann. Und da der Autor selbst drucken läßt: so ist nicht zu vermuthen, daß er aus schmutziger Gewinnsucht es daran werde fehlen lassen. Was ja daran noch Ueberschuß seyn dürfte, lasse man ihn für Briefporto, für Spedierkosten bis Leipzig, wo das Werk ausgeliefert wird, und der= gleichen rechnen.

§. 7.

Das eigentliche Drittheil für den Verfasser ist anzusehen, als ob es auf den Preis für den zu verarbeitenden rohen Stoff verwandt würde, und versteht sich ja wohl von selbst.

§. 8.

Endlich das Drittheil für den Buchhändler, welchem billigen Manne könnte das nicht genügen? Besonders da ich annehme, daß der Buchhändler Risico ganz und gar nicht dabei haben muß; und Mühe nur wenig.

§. 9.

Denn was braucht der Buchhändler mehr, als daß er die Ankündigungen, die ihm der Verfasser zuschickt, an seine Kunden auf die gehörige gute Art vertheilet und versendet? Die Exemplare erhält er in Leipzig, wo er ohnedies hinreiset, oder doch seinen Commissionär hat. Die wenigsten

seiner Kunden, wenn sie wissen, mit wem sie zu thun haben, werden sich auch schwerlich weigern, ihm gegen die Messe die Subscription in Pränumeration zu verwandeln, damit er auch nicht einmahl nöthig hat, die Auslage auf der Messe von seinem Gelde zu machen.

§. 10.

Denn das ist allerdings nöthig, daß auf der Messe gegen Erhaltung der Exemplare sogleich baare Bezahlung geleistet werde. Der Schriftsteller kann nicht borgen; und nur darum opfert er einen so ansehnlichen Theil seines Gewinnstes auf, damit ihm alles erspart werde, was das Zeit versplitternde Detail des Kaufmanns erfodert: Buchhalten, Mahnen, Einkassiren u. dergl.

§. 11.

Was könnte denn auch gegen diese baare Bezahlung noch sonst eingewendet werden, da der Buchhändler nicht nöthig hat, sich mit einem einzigen Exemplare mehr zu beladen, als bei ihm besprochen worden? Und wenn ihm auch von seinen Kunden die Subscription in Pränumeration nicht verwandelt worden: welcher Kaufmann wird nicht gern Geld nach Leipzig führen, das er mit 33 Procent wieder zurücknehmen kann? §. 12.

Wäre es nicht vielmehr zu wünschen, daß sich der ganze Buchhandel auf diese Art realisiren ließe? Ein großes, glaube ich, könnte dazu beitragen, wenn sich irgend Jemand eines Ankündigungs-Journals unterzöge, in welchem alle diejenigen Verfasser, deren Werke in dem Meßcatalogo auf die künftige Messe versprochen werden, eine umständliche Nachricht ertheilten. Eine solche Selbstankündigung, in welcher sich jeder Schriftsteller gewiß von seiner besten Seite zeigen würde, wäre gleichsam das Wort, bei welchem er künftig gehalten würde, und müßte Liebhabern und Gelehrten wohl angenehmer seyn, als eine erschlichene oder selbstgemachte Recension im Posaunenton, wenn das Buch schon da ist, und so viel daran liegt, daß es mit guter Art unter die Leute kommt.

[Bur Dramaturgie.]'

Den funfzigsten Abend (Freytags den 24. Julius) ward die Frauenschule des Molière wiederhohlt.

Molière sah in der letzten Hälfte des Jahres 1661, und das ganze Jahr 62, sein Theater ziemlich verlaßzen. Denn die ganze Stadt lief zu den Italienern, um den Scaramouche zu sehen, der wieder nach Paris gekommen war. Wollte Molière nicht den leeren Logen spielen: so mußte er das Publicum durch etwas Neues zu locken suchen, so ungefähr von dem Schlage der welschen Schnurren. Er gab also seine Frauenschule: aber das nämliche Publicum, welches dort die abgeschmacktesten Poßen, die ekelsten Zoten, in einem Gemengsel von Sprache ausgeschüttet, auf das unbändigste belachte und beklatschte, erwies sich gegen ihn so streng,

1 Die Originalhandschriften unter den Breslauer Papieren. G. E. Guhrauer hat hiervon in den Blättern für liter. Unterhaltung 1843 Nr. 248 und Nr. 249 Einiges zuerst bekannt gemacht. — Lessing wollte nach dem ursprünglichen Plane die Dramaturgie bis zum Schluß der Vorstellungen der Seylerschen Gesellschaft (in Hamburg) fortseßen, denn bei den Breslauer Papieren befindet sich noch von seiner Hand (auf einem blauen Foliobogen) das Verzeichniß der im Sommer 1768 aufgeführten Stücke, wovon aber der Anfang fehlt und erst mit Nr 35 Freytag den 13. Mai: „Rodogunes (übereinstimmend mit dem gedruckten Terte) beginnt, und bis Freytag den 25 November geht. Die Seitenzahlen der Dramaturgie sind his Nr. 44 dabei bemerkt; zwischen dem 21. und 27. September ist eine Lücke, die Lessing selbst angiebt:

NB.

Tagen."

Hier fehlen mir wegen meiner Abreise die Zettel von einigen

Die Aufzeichnungen der beiden lezten Abende lauten:

„Donnerstag, den 24sten Der Philosoph ohne es selbst zu wißen. Signor Carolo machte seinen Abschieds- Sprung.

Freytag, den 25 sten. Eduard und Eleonora. Madame Hensel sagte ihr Abschieds- Verslein."

Vergl. G. E. Guhrauer, Lessing's Leben und Werke II. Band I. Abth. S. 160 und S. 168. v. M.

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