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[189] An dems. Tage zu London Sir Rob. Westmacott, Dr. jur. Oxon., Professor der Bildhauerkunst an der k. Akademie der Künste als Flaxmans Nachfolger seit 1827, Mitglied derselben seit 1805, Schüler Canova's, schon im J. 1794 zu Florenz mit dem 1. Preise in der Sculptur beehrt, durch sehr vorzügliche Leistungen bekannt, geb. daselbst im J. 1775.

[190] Am 2. Sept. zu London Dudley Montague Perceval, esq., früher Justizbeamter am Cap der guten Hoffnung, dann langjähriges Mitglied des Parlaments und besonders in den wichtigen kirchl. Fragen der letzten 20 Jahre thätig, Vf. zahlreicher vielgelesener und einflussreicher Broschüren (,,On the Nature and Necessity of real Securities for the United Church of England and Ireland, of the Admission of Roman Catholics to Parliament",,,The Church Question in Ireland“, „Maynooth and the Jew Bill“,,,The Endowments of the Church no just grievance to Dissenters, Romanists or Protestans",,,The Queens Ministers responsible for the Pope's New Hierarchy in England" 1851 u. m. a.), geb. am 22. Oct. 1800.

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[191] An dems. Tage zu Leipzig der Rechtsconsulent Dr. jur. Ludw. Puttrich, Ritter des k. sächs. Albrechtsordens, als Sachwalter wegen seiner Umsicht und Gewissenhaftigkeit geschätzt, durch die mit regstem wissenschaftl. Eifer und grosser Aufopferung unternommenen Werke Denkmale der Baukunst des Mittelalters in Sachsen" I. Abth. das Kön., das Grossherz. u. d. Herzogth. Sachsen, Anhalt, Schwarzb. u. Reuss. 2 Bde. in 20 Lieff. 1835-50; II. Abth. die preuss. Prov. Sachsen. 2 Bde. in 40 Lieff. 1836-51. Fol.,,, Systemat. Darstellung der Entwickelung der Baukunst in d. obersächs. Ländern vom 10. -15. Jahrh. bearb. u. herausgeg. im Verein mit C. A. Zestermann" 1852 sehr verdient, geb. zu Dresden am 30. Apr. 1783.

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[192] An dems. Tage zu Gera der fürstl. reuss. Geh. Justizrath Dr. Heinr. Gli. Reichard, als Vf. der Schriften,,Erinnerungen, Ueberblicke u. Maximen aus der Staatskunst des Alterthums" 1829, Hist.-hist. Ansichten und Untersuchungen betr. die Frage von der prakt. Ausbildung der städt. Verfassungen in Deutschland, nach d. hist. Entwickelung u. auf den gegenwärt. Standpuncten der Staaten u. Bundesgesetzgebung beleuchtet" Thle. 1836,,,Statistik u. Vergleichung der jetzt gelt. städtischen Verfassungen in d. monarch. Staaten Deutschlands" 1844 ehrenvoll bekannt.

[193] Am 3. Sept. zu Dresden auf einer Erholungsreise Chr. Fr. Ado. Rost, Besitzer der wohlbekannten J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu Leipzig, ein in seinem Berufskreise allgemein geachteter Mann, geb. am 6. Sept. 1790. [194] Am 4. Sept. zu Dresden der k. sächs. Geheime Rath Dr. jur. Gfr. Ludw. Winckler, Ritter des Verdienst-Ordens, früher 1786 Privatdocent in der philosoph. Facultät zu Leipzig, 1789 ausserord. Professor der Rechte, 1801 Assessor des Consistoriums u. d. Juristenfacultät, 1805 Hof- u. Justizrath bei der Landesregierung in Dresden, 1835 Oberappellationsrath, seit einigen Jahren in den Ruhestand getreten, Vf. der Schriften,,Ueber d. Rechtsmittel der Wiedereinsetzung in d. vorigen Stand gegen d. ehel. Gütergemeinschaft" 1797,,,Anleit. zu Führung des Injurienprocesses" 1801,,,Handb. des sächs. peinl. Processes" 1802 u. a. m., Herausgeber der,,Opuscula juridica" seines Vaters des Ordinarius K. Gfr. W., Redacteur der,,3. Fortsetzung des Codicis Augustei die im K. Sachsen ergang. gesetzl. Verordnungen von 1801-15 enthalt." 2 Abtheill. 1824, geb. zu Leipzig 1767.

[195] Am 6. Sept. zu Neunhofen bei Neustadt an der Orla der Kirchenrath K. Gfr. Schatter, Adjunct und Pfarrer das., Mitglied des grossherzogl. Kirchenraths (Oberconsistoriums) zu Weimar, Vf. der Schriften,,Zwölf Predigten in Dorfkirchen gehalten, nebst einigen Casualreden" 1822,,,Predigten f. d. christl. Landmann auf alle 52 Wochen d. Jahres, nebst ein. Anh, christl. Festpredigten" 3. Aufl. 1846,,,Der neue Krieg gegen die alten zehn Gebote, od.: Ists wohlgethan, den mos. Dekalog aus d. christl. Volksunterricht zu exterminiren?" 1822,,,Ueber das Verhalten d. christl. Lehramts der Auswanderungs

lust in dieser unserer Zeit gegenüber" 1834,,,Das Predigtamt in der bewegten Zeit" 1848 u. m. and., geb. daselbst im J. 1793.

[196] An dems. Tage zu Great Yarmouth Will. Yarrell, Wechsel-Agent (Sensal), Vicepräsident der Linnaean Society, als Naturforscher durch anerkannt tüchtige Arbeiten (,,History of British Birds" 3 Vols. 1839-42. 2. edit. mit 500 Holzschn. 1841, zahlreiche z. Thl. auch in besondern Abdrücken verbreitete Abhandlungen in dem unter seiner Mitredaction erscheinenden,,Zoological Journal," den,,Annals and Magazine of Natural History," den,,Proceedings" und den,,Transactions" der Zoological Society, dem,,Journal of Proceedings" und den,,Transactions" der Linnaean Society u. s. w.) wohlbekannt, geb. zu London im J. 1784.

[197] Am 7. Sept. zu Warschau Timoth. Lipinski, früher Lehrer am dasigen polytechn. Institut, dann 1833-50 an mehreren andern öffentl. Schulen, durch eine Reihe tüchtiger Arbeiten im Gebiete der poln. Geschichte, Alterthumskunde und Numismatik bekannt, 60 Jahre alt.

[198] Am 9. Sept. zu Berlin Ludw. Friebel, Kunstgiesser und Ciseleur, ein talentvoller Meister, aus dessen Atelier die Statuen von York und Gneisenau, dann das grosse Denkmal auf Friedrich II. von Rauch hervorgingen, geb.am 8. Mai 1812.

[199] Am 10. Sept. zu Schleiz (Reuss j. L.) Heinr. Cph. Meyer, Diak. an der dasigen Stadtkirche u. Seminardirector, ein geachteter Geistlicher u. Lehrer, im 63. Lebensjahre.

[200] Am 11. Sept. zu Dresden Vict. Karl von Carlowitz-Maxen, k. sächs. Kammerherr u. Legationsrath, Hauptmann v. d. A., Vicedirector des k. sächs. Alterthumsvereins, ein in hohem Grade strebsamer, mit historischen und genealogischen Studien vielfach beschäftigter Mann, im 47. Lebensjahre.

[201] An dems. Tage zu Cauterets (Hautes-Pyrénés) Mme. Emilie Mallet, geb. Oberkampf, eine der Stifterinnen des,,Oeuvre des salles d'asile," unter dem Namen Mme. Jules Mallet Vfin. mehrerer geschätzter Jugendschriften, einer Liedersemmlung,,Cantiques et chansons pour les salles d'asile“ u. a. m. [202] Am 12. Sept. zu Rom Dr. Emil Braun, Secretair des Instituto di correspondenza archeologica, Ritter mehr. Orden, seit einer Reihe von Jahren thätiger Mitarbeiter und Redacteur der Schriften des genannten Instituts, Vf. mehrerer archäologischer Werke,,Kunstvorstellungen des geflüg. Dionysos" 1849,,,Tages und des Hercules u. d. Minerva heil. Hochzeit 1839,,,Die Schaale des Kodros" 1843,,,Antike Marmorwerke zum erstenmale bekannt gemacht 1. u. 2. Dekade 1843,,,Die Apotheose des Homer in galvanoplast. Nachbildung" 1848,,,Die Ficoronische Čista des Collegio Romano in treuen Nachbildd. 1850,,,Griech. Götterlehre. 2 Bücher" 1850-54,,,Die Ruinen und Museen Roms. Für Reisende, Künstler u. Alterthumsfreunde" 1854, Vorschule der Kunstmythologie" 1854 u. a. m., geb. zu Gotha am 19. Apr. 1809.

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[203] Am 13. Sept. zu Darmstadt der Präsident des Staatsraths und Finanzminister a. D. Karl Zimmermann, Grosskreuz u. Comthur mehr. Orden, nach einer langjährigen nützlichen Wirksamkeit, 74 Jahre alt.

Verlag von T. 0. Weigel.

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Verantwortl. Redacteur: Gersdorf.

Officin von Bernhard Tauchnitz.

Theologie.

[204] Nachträgliche Bemerkungen zu Hermas. II.

Durch die an die hiesige Universitätsbibliothek neuerdings gelangte erste Abschrift der grösseren Hälfte der Schrift des Hermas, über die ich im dritten Bande des Repertorium von 1856 in einem auch besonders gedruckten Aufsatze Bericht erstattete, ist eine wenn auch nicht überall zuverlässige, doch ungleich haltbarere Grundlage für die Kritik des Textes gewonnen worden als Herrn Anger bei dem ersten Drucke desselben zu Gebote stand. Ein anderes noch wichtigeres Hülfsmittel gewähren die vorhandenen zwei alten Lateinischen Uebersetzungen, die ursprünglich unabhängig von einander, erst durch spätere Interpolation hier und da in ungehörige Beziehung zu einander gesetzt worden sind. Ich bezeichne diese Uebersetzungen als erste oder ältere und als zweite oder spätere, wodurch nicht die anderswo zu erörternde Frage, welcher von beiden Uebersetzern früher gelebt hat, entschieden, sondern vorerst nur soviel gesagt sein soll, dass Ersterem eine zwar nichts weniger als fehlerfreie, aber doch ältere, correctere und an vielen Stellen vollständigere Griechische Texthandschrift vorlag als Letzterem. Das Latein, in welchem beide Uebersetzungen geschrieben sind, ist von der Art, dass ein Kenner der Sprache bei dem Lesen derselben bisweilen das empfinden möchte, was der zweite Uebersetzer an einer Stelle seiner Version horripilatio nennt. Es sei jedoch fern von mir die Uebersetzer deshalb zu tadeln; wir haben im Gegentheil alle Ursache ihnen für ihr naives Latein dankbar zu sein, aus welchem sich die uns oft fehlenden Griechischen Worte des Hermas weit leichter und sicherer errathen lassen als der Fall sein würde, wenn die Uebersetzer fähig gewesen wären, in dem Stile zu schreiben, in welchem Cicero Schriften Griechischer Classiker übersetzte.

Die Mitte zwischen den beiden längst verlorenen Handschriften der Uebersetzer hält die Leipziger Handschrift, von welcher drei Blätter im Original, sechs andere in einer oft unzuverlässigen Abschrift vorliegen, während das zehnte, den Schluss des Werkes enthaltende Blatt, bis jetzt fehlt. Die Handschrift gehört dem Ende 1857. I.

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des vierzehnten oder dem Anfang des funfzehnten Jahrhunderts an; sie stimmt bald mit beiden Uebersetzungen, bald mit einer, bald auch mit keiner von beiden überein, und ungefähr in demselben Verhältnisse steht sie zu den zahlreichen, oft auch incorrecten Citaten aus Hermas, mit welchen kirchliche Schriftsteller älterer und späterer Zeit ihre Schriften ausgestattet haben, so dass sich der allmälige Fortschritt der Textverderbniss der von Freunden und Gegnern des Verfassers vielgelesenen Schrift durch mehrere Jahrhunderte hindurch wenigstens theilweise verfolgen lässt. Die vielen Fehler und Auslassungen in dem jetzt vorliegenden handschriftlichen Texte finden ihre Erklärung in dem Zeitalter, welchem die Handschrift angehört. Denn die meistens papiernen Handschriften jener Zeit geben in der Regel nur Texte, welche durch unzählige zufällige Versehen später Abschreiber und gewöhnlich auch durch vielfache Textesänderungen halbgelehrter Correctoren entstellt sind. Aus Handschriften dieser Art wurden die meisten Texte der von Bücherliebhabern oft so hoch geschätzten, in der That aber höchst werthlosen sogenannten editiones principes, der profanen wie der kirchlichen Schriftsteller, abgedruckt und durch lange Reihen späterer Ausgaben, mit mancherlei, bald gelungenen, bald misslungenen, kleinen Verbesserungsversuchen, fortgepflanzt. Die Benutzung älterer und besserer Pergamenthandschriften, welche den ersten Herausgebern oft leicht zugänglich waren, wurde in vielen Fällen sogar absichtlich vermieden, weil man es wohlfeiler und bequemer fand schlechte papierne Handschriften den Setzern unmittelbar in die Hände zu geben als werthvollere Pergamenthandschriften diesem Zwecke zu opfern, oder, was zu aufhältlich war, abzuschreiben: ein Verfahren, welches ich in der Vorrede zur Oxforder Ausgabe der Scholien zu Aristophanes und anderwärts dargelegt habe. Von genauer Feststellung des Werthes der einzelnen Handschriften jedes Schriftstellers, sowie ihres Verhältnisses zu einander, konnte unter diesen Umständen eben so wenig die Rede sein, wie von feinerer, scharfsinniger und besonnener Conjecturalkritik, da es an einer der wesentlichsten Bedingungen derselben fehlte, welche in gediegener Kenntniss der Sprache und Darstellungsweise der verschiedenen Zeitalter, wie der einzelnen Schriftsteller, besteht. In der classischen Literatur hat diese oberflächliche Kritik in neuerer, mit dem Auftreten Immanuel Bekker's beginnender Zeit, einer rationellen, auf strenger Methode beruhenden Kritik weichen müssen, welche durch die Leistungen einzelner grosser Gelehrter früherer Zeit vorbereitet war und sich jetzt, trotz vieler verfehlter Versuche, mit jedem Jahre mehr vervollkommnet und befestigt. In der patristischen Literatur hingegen ist mit seltenen ehrenwerthen Ausnahmen

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welchen sich, wie ich hoffen darf, die neue Ausgabe des Hermas von meinem gelehrten Freunde Herrn Anger anschliessen wird das entgegengesetzte Verfahren vorherrschend geblieben, so dass Lesern, welche richtige Begriffe von Sprache und Kritik haben, bei dem Uebergang von gereinigten Texten der Classiker zur Lectüre

patristischer Werke nicht selten so zu Muthe sein mag, wie Reisenden sein würde, wenn sie von Eisenbahnen auf unchaussirte Wege übergehen müssten, auf welchen unsere Vorfahren ihre Reisen zu machen hatten.

Die kleinen Beiträge zur Verbesserung des Textes des Hermas, die ich nachstehend gebe, sind aus einer weit grösseren Zahl, zu welcher dieser Text Veranlassung gibt, als Beispiele entnommen, welche die Wahrheit obiger Bemerkungen mehrfach bestätigen und bei urtheilsfähigen Lesern die Ueberzeugung, die ich bereits in der Vorrede zur ersten Anger'schen Ausgabe aussprach, noch fester begründen werden, dass Hermas, wenn auch nicht wie ein alter Attiker, doch so geschrieben habe, wie von einem vernünftigen Menschen seines Bildungsgrades und seines Zeitalters erwartet werden konnte, und dass die groben Verstösse gegen Sprache und oft auch gegen gesunden Menschenverstand, die in dem handschriftlichen Texte vorkommen, nicht ihm, sondern nachlässigen Abschreibern später Jahrhunderte anzurechnen sind. Die Interpolationen der zweiten Abschrift, die ich in meinem früheren Aufsatze hinreichend charakterisirt habe, übergehe ich hier fast überall mit gebührendem Stillschweigen und lege meinen Bemerkungen, die sich auf Seiten- und Zeilenzahlen der Angerschen Ausgabe beziehen, die von Herrn Anger vor Kurzem veröffentlichten Lesarten der ersten Abschrift zu Grunde.

Ρ. 3, 11 Μετὰ χρόνον τινὰ πορενομένου μου εἰς κώμας] Ich habe bereits in dem ersten Aufsatze p. 5. angedeutet, dass xoμas hier eben so fehlerhaft ist wie xunv im Anfang der zweiten Vision, wo mit Bezug auf die erstere Stelle steht, πορευομένου μου εἰς κώμην κατὰ τὸν καιρὸν ὃν πέρυσι περιεπάτουν. Dass hier nicht von einem Dorfe, sondern von der Stadt Cumae die Rede sei, haben längst ältere Herausgeber erkannt nach Anleitung der zweiten Lateinischen Uebersetzung, Cum vero proficiscerer cum his circa illud tempus quo et anno priore, in welcher man Cumis verbesserte mit einem Verstoss gegen die Sprache, von dem es dahingestellt bleiben muss, ob er dem Uebersetzer zur Last fällt oder einem Abschreiber, der vielleicht cum has (statt Cumas) vorfand und durch das scheinbare cum getäuscht cum his corrigirte. Derselbe Irrthum findet sich bei demselben Uebersetzer auch in der ersten Stelle, nur mit dem Unterschiede, dass die Interpolation dort noch weiter gegangen ist und nach cum his oder cum iis zwischen welchen die Mss. schwankenein, wie es schien, fehlendes Substantivum cogitationibus eingeschwärzt hat, Post tempus aliquod proficiscens cum his (oder iis) cogitationibus. Die ältere Uebersetzung gibt, Cum venissem apud civitatem Ostiorum, was nur durch zufälliges Versehen des Verfassers oder eines Abschreibers statt Cumanorum in den Text gekommen sein kann, da an der zweiten Stelle das Richtige steht, Cum apud regionem Cumanorum iter facerem. Hiermit stimmt auch was Hermas p. 23, 1. sagt, væñyov eis árgòv év tñ ódæ rỹ Kaunavý.

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